Das bedeutet die neue KI-Kennzeichnungspflicht in der Praxis
Von der Social-Media-Arbeit bis zur Bearbeitung von Kundenanfragen oder der Erstellung von Angeboten nutzen viele Reisebüros und Veranstalter inzwischen regelmäßig KI-Tools. Ein neues europäisches Gesetz sorgt nun dafür, dass Nutzer*innen seit dieser Woche dabei einige neue Regeln beachten müssen.

Seit dem 2. August gilt ein Gesetz aus dem AI Act der Europäischen Union, das die Kennzeichnung von KI-Nutzung vorschreibt. Das gilt für Unternehmen und Behörden, Influencer, aber auch für Vereine, die öffentlich eine geplante Feier für ihre Mitglieder bewerben. Sprich: Auch Reisebüros und Marketing-Teams von Veranstaltern müssen KI-generierte Bilder und Videos künftig kennzeichnen.
Dass die Regel kommt, steht schon Jahre fest – dennoch wurden viele Nutzer von KI-Tools vielleicht nicht wirklich zeitnah darauf vorbereitet und stehen nun vor vielen Fragen und der Sorge, im Schlimmstfall mit hohen Bußgeldern rechnen zu müssen.
Kurz zusammengefasst bedeutet die neue Regelung für Websites oder Social-Media-Auftritte von Reisebüros oder mobilen Reiseverkäufer*innen, dass KI-generierte Videos und Bilder künftig gut erkennbar mit Hinweisen wie “KI-generiert” oder “durch KI verändert” gekennzeichnet werden müssen. Texte, die mit Zuhilfenahme von KI erstellt worden sind, betrifft das erstmal nicht, sofern darin keine hochoffiziellen Ankündigungen gemacht oder Politiker*innen zitiert werden.
Neue KI-Kennzeichnungspflicht: Was jetzt zu tun ist
Anwendungsbeispiele, in denen akut Handlungsbedarf besteht, sind damit vor allem fotorealistische Grafiken und Videos, die von der KI entworfen oder bearbeitet worden sind, denn genau die sind der Grund, dass die Regelung überhaupt eingeführt wurde. Dabei geht es zum einen um die immer größere Rolle von Deepfakes, die echte Menschen oder Situationen vorgaukeln und dabei die Realität verzerren. Zum anderen sollen auch aus Verbraucherschutzgründen unrealistische Werbemaßnahmen erkennbar gemacht werden. Die Kennzeichnung kann in Textform erfolgen oder auch mit grafischen Elementen, die die KI-Nutzung klar erkennbar machen. Beispiele für grafische Elemente, die eine Grafik oder ein Video als KI-Inhalt kennzeichnen können, gibt es zum Download etwa auf der Website der Europäischen Kommission.
Was ebenfalls nach den Regeln des neuen AI Acts der EU klar gekennzeichnet werden muss: Wenn im Service ein Chatbot eingesetzt wird, Kunde oder Kundin also gar nicht mit echten Menschen im Reisebüro oder beim Veranstalter spricht. Wer eine vergleichbare Technologie einsetzt, etwa als Plugin auf der eigenen Website, könnte also den Gesprächsbeginn mit einem Standardsatz starten lassen, wie “Hallo, Sie sprechen mit einem KI-Assistenten!”
Schutz vor Deepfakes und Verbraucherfallen
Ziel der KI-Kennzeichnungspflicht ist es, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, um gegen Deepfakes vorzugehen, die seit Jahren im Internet für Probleme sorgen und mit zunehmendem technischen Fortschritt immer schwieriger von echten Videos zu unterscheiden sind. Darüber hinaus soll mit der neuen Regelung auch der Täuschung von Verbraucher*innen entgegengewirkt werden. Was man über die Kennzeichnungspflicht hinaus bei der Nutzung von KI-Inhalten beachten muss, ist etwa die Frage, ob Persönlichkeits- oder Urheberrechte verletzt werden.
Wer in der Branche arbeitet und sich etwas tiefer ins Thema einlesen will, findet etwa auf der Website des DRV einen Artikel mit vielen wissenswerten Informationen zu den neuen Vorgaben. Auch Organisationen wie die IHK Schleswig-Holstein haben sich für ihre Mitglieder gezielt mit dem Thema auseinandergesetzt. Einen detaillierten Leitfaden zum Thema speziell für Menschen in der Hospitality hat der Hotelverband Deutschland (IHA) vröffentlicht.



